Diagnose „Transsexualismus“ oder „Das Kind muss einen Namen haben“

Transsexualität ist ein sensibles Thema und die formale Einordnung als Krankheit häufig ein Aufreger bei Transgendern. Doris, die den kompletten Weg der Transition gegangen ist, berichtet von Ihren Erfahrungen.

Gestern hatte ich eine Rechnung des Gynäkologen in der Post, bei dem ich seit meinem offiziellen Wechsel vom Mann zur Frau im Mai 2006 in hormoneller Behandlung bin. Da ich als mich als Beamtin privat versichern muss, bekomme ich die Arztrechnungen nach Hause geschickt, um sie zu bezahlen und mir das Geld dann von meinem Dienstherrn und von der Krankenkasse je zur Hälfte erstatten lassen.

Nun ist es hierzulande aber üblich, dem „Kind einen Namen zu geben“. Das heißt, für die Krankenkasse ist in die Arztrechnung zu schreiben, weswegen der Patient oder die Patientin behandelt wurde. Das „Krankheitsbild“ eben. Wobei unter „Behandlung“ alles fällt, was ein Arzt für seinen Patienten tut, auch wenn das „Krankheitsbild“ der Diagnose nicht „heilbar“ ist.

Und deswegen stand eben in dieser Rechnung als Diagnose “Transsexualismus“. Auch auf anderen Rechnungen von Ärzten und Krankenhaus, die ich in dieser Sache bekommen habe, oder in Gutachten steht diese Diagnose, meistens noch mit dem Zusatz „ICD-10: F.64.0“

Dieser Schlüssel steht für die „Diagnose Transsexualismus“.

Es sollte jetzt aber niemand auf den Gedanken kommen, dass es sich hierbei um etwas handelt wie eine Blinddarmentzündung.

Die Einordnung des Phänomens „Transsexualismus“ oder „sexuelle Transidentität“ als „Krankheitsbild“ einschließlich des Verabreichens einer „ID-Nummer“ und eines medizinischen Diagnosebegriffs ist auch in Mediziner- bzw. Psychiaterkreisen ziemlich umstritten. Wer dazu etwas Genaueres wissen will, kann in unzähligen medizinischen Fachbüchern oder auch bei Wikipedia nachschauen.

Ich möchte an dieser Stelle jetzt auch nicht diese ganze Literatur zitieren, dazu habe ich einfach nicht das Fachwissen. Mir geht es an dieser Stelle auch einfach nur darum, einmal darüber zu spekulieren, warum das Phänomen sexuelle Transidentität überhaupt offiziell als „Krankheitsbild“ bezeichnet wird.

Die Erklärungen, die mir dazu einfallen, sind folgende:

Der medizinische Eingriff zur Angleichung Mann zur Frau lässt sich nur durch qualifizierte Ärzteteams vornehmen, also in einem Krankenhaus. Und in ein Krankenhaus kommt man hierzulande nur dann, wenn man eine ärztliche Überweisung hat. Oder als akuter Notfall. Für eine ärztliche Überweisung ist aber eine „Diagnose“, ein „Krankheitsbild“ notwendig.

Die Kosten für das Verfahren einer Angleichungsoperation vom Mann zur Frau sind ziemlich hoch. Bei mir beliefen sie sich auf insgesamt  ca. 16.000,00 €, wobei die eigentliche Operation nur 4.000 € gekostet hat, während die Kosten für die Krankenhausunterbringung bei ca. 12.000 € lagen. Ich weiß das deswegen so genau, weil ich die Rechnungen ja zugeschickt bekommen habe.

Das aus eigener Tasche zu bezahlen, dürfte den wenigsten Transgendern möglich sein, folglich treten hierzulande die Krankenkassen ein. Damit die jedoch juristisch auf der sicheren Seite sind bzw. überhaupt eine Veranlassung haben, in diesem Fall einzutreten, benötigen sie ebenfalls eine „Diagnose“. Denn würde eine solche Angleichungsoperation nicht als „medizinisch notwendige Behandlung aufgrund eines Krankheitsbildes (Diagnose)“, sondern als „Schönheitsoperation“ gewertet, bräuchten sie nicht zu zahlen, und die Transgender würden auf den Kosten sitzen bleiben.

Wenn ein Transgender hierzulande also eine Angleichungsoperation haben möchte, dann benötigt sie also eine ärztliche Überweisung, um überhaupt in ein Krankenhaus zu kommen, das eine solche Operation macht, und zugleich mit dieser Überweisung eine „Diagnose“, damit die Krankenkassen veranlasst werden, die Kosten zu übernehmen, da ja ein „Krankheitsbild“ vorliegt.

Dies ist meine Theorie zu dem Umstand, dass sexuelle Transidentität hierzulande als „Krankheitsbild“ dargestellt wird, obwohl es in Fachkreisen umstritten ist, ob das Phänomen an sich eine Krankheit ist oder nicht.

Ich selber habe mich wegen meiner Transidentität nicht als „krank“ empfunden, aber die Umstände, die bis zu meinem Wechsel damit verbunden waren, haben mir in der Tat ziemlich zugesetzt. Inwieweit, das möchte ich jetzt an dieser Stelle nicht weiter erörtern, aber diejenigen, die in der gleichen Situation waren oder sind wie ich, werden wissen, was ich meine.

Es sollte sich deswegen auch niemand als „krank“ empfinden.

Aber, wie ich weiter oben schon ausgeführt habe, das „Kind muss einen Namen haben“.

Zur Person:

Mein Name ist Doris O., ich bin Jahrgang 1957, lebe und arbeite in E., und bin seit Mai 2006 „offiziell“ Frau. Die nach dem TSG geforderten Gutachten habe ich seit Oktober 2006, die Angleichungsoperation MzF (Mann zur Frau) seit Oktober 2007 und die Personenstandsänderung zur Frau seit März 2008.

Weil ich in der Vorgeschichte zu meinem „Wechsel“, die von April 2001 bis ca. Anfang 2006 ging, auf meine Fragen zu den psychiatrischen Untersuchungen, dem gerichtlichen Verfahren zur Vornamens- und Personenstandsänderung und zur geschlechtsangleichenden Operation vom Mann zur Frau von anderen, die diesen Weg bereits hinter sich hatten, nie zufrieden stellende Auskünfte erhielt, habe ich mir vorgenommen, jeden bzw. jede, die mich darum bittet, über meine persönlichen Erfahrungen zu informieren.

Ich möchte allerdings darauf hinweisen, dass diese Erfahrungen äußerst subjektiv und keinesfalls für jeden bzw. jede brauchbar sind.

Sie ersetzen in keinem Falle professionelle psychotherapeutische Beratung und Analyse. Und sie ersetzen auch nicht die eigene Entscheidung, die jeder bzw. jede für sich selber eigenverantwortlich treffen muss.

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