Transidente Rechtslage Weltweit

Europa

Deutschland und Italien:
Hier müssen noch zwei Gutachten zur Personenstandsänderung vorgelegt werden, aber die Änderung ist ohne Geschlechtsangleichende Operation möglich.

Niederlande:
In den Niederlanden reicht seit 2014 ein Gutachten aus um direkt beim Standesamt die neuen Papiere beantragen zu können.

Österreich:
Es sind drei Gutachten nötig: Von einem niedergelassenen Psychologen, von einem klinischen Psychologen und einem Psychiater. Damit kann man vor dem lokalen Amtsgericht die Personenstandsänderung sowie die neue Geburtsurkunde beantragen.
Parallel dazu kann mit den Gutachten die Hormontherapie (HRT) bei der gesetzlichen Krankenversicherung angefordert werden. Dazu wird zu einem Gespräch mit dem obersten Kassenarzt für das Gebiet eingeladen, der über die Bewilligung entscheidet. Hat man die Bewilligung, kann auch der Antrag für die GaOP eingereicht werden.

Russland:
siehe unter Asien.

Schweden:
Seit 1972 ist Schweden das erste Land, das die Änderung des rechtlichen Geschlechts ermöglicht. Hier gilt Transidentität nicht als psychische Krankheit.

Spanien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Malta, Norwegen, Portugal, Schweiz und Belgien:
In diesen Ländern müssen Trans*- Menschen weder psychologische Gutachten noch Operationen vorweisen, um ihre Geschlechtsidentität zu ändern. Es gilt das Selbstbestimmungsgesetz.

Ukraine:
Kein erzwungener Aufenthalt mehr in einer geschlossenen Psychiatrie aber leider weiterhin Zwang zur Geschlechtsangleichenden Operation.

Ungarn:
Rechtliche Anerkennung von Trans*- Personen praktisch abgeschafft.

Amerika

Argentinien, Bolivien, Chile, Kolumbien und Uruguay:
In diesen Ländern müssen Trans*- Menschen weder psychologische Gutachten noch Operationen vorweisen, um ihre Geschlechtsidentität zu ändern. Es gilt das Selbstbestimmungsgesetz.

Kanada:
Geschlechtsneutrale Toiletten. Unterbringung nach Geschlechtsidentität. Ausweise werden mit dem Eintrag „männlich“, „weiblich“ oder „neutral“ ausgestellt.
Trans*- Rechte werden nicht nur von oben verordnet, sondern sind in Kanada gelebte Realität. Eine überwältigende Mehrheit von 84 Prozent der Befragten sprachen sich für ein Antidiskriminierungsgesetz zur Stärkung von Trans*- Personen aus.

USA:
Laut einem Gesetz zur Toilettennutzung in den USA, müssen sich Trans*- Personen nach dem Geschlecht richten, das in der Geburtsurkunde steht.

  • Florida (USA):
    Im US-Bundesstaat Florida gibt es keine Trans- Menschen (so die Regierung) bzw. werden im Alltag ignoriert. Friseure, zum Beispiel, verweigern Trans- Menschen unter 18 die Haare zu schneiden. Sie werden in Schulen etc. falsch gegendert. Das heißt, sie werden mit ihrem Geburtspronomen angesprochen. Ärzten ist die Vergabe von Hormonen an Jugendliche unter 18 unter Strafe verboten (auch wenn die Eltern zustimmen).
  • Kalifornien (USA):
    Im US-Bundesstaat Kalifornien wird es bald möglich sein, auf Ausweisen und anderen staatlichen Dokumenten ein drittes Geschlecht anzugeben. Im selben Gesetz wird auch die Pflicht ausgesetzt, vor einer PÄ/VÄ medizinische Behandlungen vorzuweisen.
  • Oregon (USA):
    Im US-Bundesstaat Oregon sind Trans- Menschen tatsächlich willkommen und erhalten jegliche Unterstützung. Hier können Jugendliche ab 15, ohne Einwilligung der Eltern und mit einer entsprechenden Diagnose, Hormone einnehmen. Mit der Diagnose Geschlechtsdysphorie sind auch Geschlechtsangleichende Operationen möglich.

Asien

Indien:
Der oberste Gerichtshof hat in einem wegweisenden Urteil neben Frauen und Männern ein drittes Geschlecht anerkannt. In öffentlichen Dokumenten wie Führerscheinen oder Ausweisen gibt es neben den Kästchen "Mann" und "Frau" eine dritte Kategorie. Das konnte auch im Gendertreff-Forum bestätigt werden. Dort hat jemand einen Visumsantrag für Indien für eine Geschäftsreise ausgefüllt, in dem drei Geschlechter zum Ankreuzen zur Auswahl standen: male, female, transgender.

Iran:
Im Iran werden nach Thailand die meisten Geschlechtsangleichenden Operationen durchgeführt und es wird finanziell unterstützt.

Pakistan:
Anerkennung von Transidentität ist möglich.

Russland:
Hier wurden Trans- Menschen (wie alle queere Menschen) Extremisten gleichgestellt. Alle queeren Veranstaltungen und Vereine sind verboten. Langjährige Haftstrafen sind möglich.

Australien

Neuseeland:
In diesen Ländern müssen Trans*- Menschen weder psychologische Gutachten noch Operationen vorweisen, um ihre Geschlechtsidentität zu ändern. Es gilt das Selbstbestimmungsgesetz.

Für Trans*- Menschen ist es seit 2018 in neun weiteren Ländern oder Regionen möglich geworden, ihre Namen oder ihre Geschlechtsanträge in Dokumenten ohne diskriminierende Auflagen zu ändern. Zu den Ländern, die die Diskriminierung im staatlichen Trans*- Recht zum großen Teil abgeschafft haben, gehört unter anderem Belgien. Insgesamt erkennen nun 25 UN-Mitgliedsstaaten das Geschlecht ohne größere Vorgaben an und in mindestens 96 wäre die Anerkennung möglich. Leider verlangen viele Länder vor einer Änderung der Dokumente weiter etwa chirurgische Eingriffe oder Hormonbehandlungen. Andere erlaubten bei Minderjährigen keine Änderung oder verlangten fragwürdige psychologische Tests.

Es soll mindestens 13 Länder geben, die Trans*- Menschen ausdrücklich kriminalisierten, etwa mit Gesetzen, die es aus ihrer Sicht Männern verbieten, Frauenkleider zu tragen. Dabei handelt es sich um Brunei, Gambia, Indonesien, Jordanien, Kuwait, Libanon, Malawi, Malaysia, Nigeria, Oman, Südsudan, Tonga und die Vereinigten Arabischen Emirate. Allerdings wendeten viele weitere Länder andere Gesetze zur Diskriminierung von Trans*- Menschen an.

ILGA World (LGBTI-Dachverband) wurde 1978 gegründet und hat 1.600 Mitglieder in 160 Ländern. Aus Deutschland kommen allein rund 50 Mitgliedsorganisationen.

>> ILGA World Trans* Legal Mapping Report_2019_EN

>> ILGA World Trans* legal mapping report 3rd edition

>> ILGA: Fortschritte und Rückschläge für Trans*- Menschen weltweit

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Da wir nicht alle Identitäten innerhalb des Geschlechterspektrums sprachlich abbilden können und der Text lesbar bleibt, gelten sämtliche verwendeten Personenbezeichnungen/Pronomen selbstverständlich für alle Identitätsformen, auch wenn diese nicht explizit erwähnt bzw. verwendet werden.