Wiener Innenministerium ignoriert Urteil des Höchstgerichts

Anzeige wegen Amts-Missbrauch bei Transgender-Erlass

Hohe Wogen schlägt in Österreichs TransGender-Kreisen die Weigerung des Innenministeriums, Urteile der Höchstgerichte über die Rechte von Transgender anzuerkennen. So haben Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof mehrmals festgestellt, dass eine geschlechtsanpassende Operation nicht notwendig ist, um das Geschlecht amtlich zu ändern. Das Innenministerium ignoriert diese Urteile und beharrt weiter auf der Operation.

Darf ein Transsexueller ohne Operation amtlich das Geschlecht wechseln? Der Verfassungsgerichtshof sagt ja, das Innenministerium nein.

Deshalb hat Helmut Graupner, Rechtsanwalt und Vorsitzender des Rechtskomitee Lambda (RKL) jetzt im Namen einer Transgender-Mandantin bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft eine Anzeige wegen Amtsmissbrauch im Innenministerium eingebracht.

Ab wann darf ein Transsexueller oder eine Transsexuelle amtlich das Geschlecht wechseln? Nach Auffassung des Innenministeriums ist dafür eine geschlechtsumwandelnde Operation nötig. Der Verfassungsgerichtshof ist da anderer Ansicht: Es bestehe kein Operationszwang, heißt es in einem Urteil von Dezember 2009.

Die Mann-zu-Frau-Transgender hat mittlerweile dreimal die Änderung der Personenstandsurkunden und des Namens beantragt. Ohne Erfolg: Das Innenministerium lehnte jedes Mal mit der Begründung ab, dass keine genitalverändernde Operation vorgenommen wurde. Dabei hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) bereits festgestellt, dass es keinen "Operationszwang" für Transgender gibt und die Bescheide bereits zweimal aufgehoben. Auch der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat im Dezember 2009 festgestellt: "Voraussetzung für die Änderung des Geschlechtseintrags im Geburtenbuch ist keineswegs eine (genitalverändernde) Operation."

Da das Innenministerium im vergangenen Herbst diesen Antrag wieder mit derselben Begründung ablehnte, sieht Graupner Amtsmissbrauch gegeben. Denn das Innenministerium sei laut Verwaltungsgerichtshofgesetz an die Rechtsansicht des Höchstgerichts gebunden. Zuständig für alle Fälle von Amtsmissbrauch ist die Korruptionsstaatsanwaltschaft. Die Anzeige sei eingelangt und werde geprüft, heißt es dort.

Das Innenministerium gibt sich zur Anzeige zugeknöpft: Man könne "nur abwarten, was die Korruptionsstaatsanwaltschaft sagt", erklärt Sprecher Rudolf Gollia. Die zuständige Abteilung habe vor dem Bescheid eine gutachterliche Stellungnahme eingeholt und aufgrund dieser entschieden, heißt es aus dem Innenministerium.

Eine Ansicht, die der Verfassungsgerichtshof nicht teilt: "An Entscheidungen des VfGH gibt es nichts herumzudeuteln", macht Christian Neuwirth, Sprecher des VfGH, klar. "Sollten Behörden gegen die Rechtsansicht des VfGH verstoßen, werden diese Behörden-Entscheidungen letztlich keinen Bestand haben. Das Innenministerium würde hier auf dem kürzeren Ast sitzen", so Neuwirth weiter.

Quelle: www.ggg.at 2010

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